Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Lieber Gast,

hier sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und der von Ihnen gewählten Gästeführerin für Führungen, die im Heinsberger Land starten.

Sollten Sie Anderes mit der Gästeführerin aushandeln, bedarf dies der schriftlichen Form.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

(1) Die Gästeführerin plant, organisiert und begleitet die Gäste auf der vereinbarten Tour, tritt jedoch nicht als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes (§§ 651 ff. BGB) auf. Vertragspartner bei Gästeführungen sind im Sinne eines Dienstleistungsvertrages nach § 611 ff. BGB der/die Auftraggeber*in und die Gästeführerin.

(2) Der/die Auftraggeber(in) erhält eine mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestätigung (E-Mail), die Einzelheiten der jeweiligen Führung, u.a. Termin, Treffpunkt, Gästeführerhonorar, Streckenführung und dergleichen beinhaltet. Damit gilt die Führung als verbindlich gebucht.

Der Kunde akzeptiert mit seiner Auftragserteilung auch ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Bei der Auftragserteilung können die AGB unter www.westblicke.de nachgelesen oder als PDF-Datei heruntergeladen werden, nur auf ausdrücklichen Wunsch senden wir die AGB per Mail oder Briefpost zu.

(4) Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Erfahrungen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u. Ä. zu berücksichtigen.

(5) Änderungen des Programms können durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann die Gästeführerin nicht zur Verantwortung gezogen werden.

(6) Busführungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Gästeführerinnen-Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit durchgeführt werden. Andernfalls ist die Gästeführerin berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand ihres Vergütungsanspruchs abzulehnen.

(7) Das Fotografieren der Gästeführerin und/oder der anderen Gäste ohne vorherige Erlaubnis, sowie Film- und Tonaufnahmen des Führungsinhalts sind nicht gestattet. Die Gästeführerin kann im Falle der Missachtung dieser Vorschrift die Führung abbrechen oder den Gast, der diese Vorschrift missachte, von der Führung ausschließen. In diesen Fällen wird das Entgelt nicht erstattet. Gravierende Fälle können zur Anzeige gebracht werden.

(8) Gerichtsstand ist Heinsberg.

 

Verspäteter Beginn der Führung

 

(1) Die Gästeführerin verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Kunden zu warten. Hat der Kunde die Gästeführerin über die Verspätung informiert, ist eine Verlängerung der Wartezeit nach Absprache möglich. Muss infolge der Verspätung des Auftraggebers der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.

 

(2) Erscheint die Gruppe/der Auftraggeber oder dessen Beauftragter nicht innerhalb der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Treffpunkt, ist die Gästeführerin nicht verpflichtet, noch länger zuwarten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Stornierung

 

(1) Der Kunde / die Kundin kann die gebuchte Leistung bis zum einschließlich 8. Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren, danach fallen 30% Stornogebühren an. Bei Nichterscheinen des Kunden bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Führung ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig.

(2) Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. infolge Unfall oder höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.

(3) Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, Krankheit oder Unwetter, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, behält sich die Gästeführerin die Absage des Termins vor. Eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden bestehen nicht.

(4) Bei Kooperationen mit weiteren Partnern (Restaurants, Bustransfer, etc.) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

 

Covid-19 Regelung

 

(1) Kann der Gast eine Führung aufgrund einer Covid-19-Regelung (Gruppengröße, Ausgangsbeschränkungen) bzw. einer Corona-Erkrankung nicht antreten, entfallen die Stornierungsgebühren, wenn zeitnah zur Neuregelung bzw. Corona-Erkrankung abgesagt wird.  Dies gilt auch im Falle eines notwendigen bzw. angeordneten Quarantäneaufenthaltes.

(2) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die Gästeführerin stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

(3) Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder Beschränkungen der Gästeführerin bei Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Gästeführerin unverzüglich zu verständigen.

(4) Die Gästeführerin behält sich vor, entsprechend der zum Zeitpunkt der Führung aktuellen Lage der Corona-Pandemie die Gruppengröße und weitere Schutzmaßnahmen zum Wohle des Gastes und der Gästeführerin anzupassen. Falls eine Führung aus o.g. Gründen nicht stattfinden darf, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen die Gästeführerin. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden im Fall des Ausfalls der Führung zurückerstattet.

 

Bezahlung

 

(1) Die Preise für die offenen Führungen sind unserem Jahresprogramm zu entnehmen. Die Preise für gebuchte Führungen werden auf Anfrage mitgeteilt. Im allgemeinen gilt:

Standardführungen: 5,- €

Familienführungen: 3,- €/Kind; 5,-€/Erw.

Führungen Kostüm/Theater/Vorträge: 6,- €

Führungen über 4 Stunden = Halbtagestour: 7,- €

Führungen mit z. B. Verköstigung: 5,- € + externe Kosten

(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt bei der Gästeführerin in bar und auf Wunsch gegen Quittung. Anfallende Eintrittsgelder, Fahrtkosten usw. sind vom Auftraggeber selbst zu tragen, so weit im bestätigten Leistungsumfang nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.

(3) Kürzt der Auftraggeber den zeitlichen Umfang der gebuchten Leistung z.B. infolge seiner Verspätung, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten.

 

Haftung

 

(1) Die Gästeführerin haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Gästeführerin selbst oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

(2) Die Haftung der Gästeführerin bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars. Von der Haftungsbegrenzung sind die in Absatz 1 aufgeführten Fälle ausgenommen. Die Haftung der Gästeführerin für die in Absatz 1 aufgeführten Fälle ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen der unten genannten Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadensversicherung.

(3) Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt die Gästeführerin nicht die Aufsichtspflicht.

(4) Die Gästeführerin haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Gästeführerin ursächlich war.

(5) Die Gästeführerin hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden.

(6) Die Gästeführerin ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München – räumlicher Geltungsbereich: weltweit. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org. 

 

Salvatorische Klausel

 

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieser AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitschlichtung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/org  Wir sind nicht bereit oder verpflichtet am Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte unserer Webpage

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Urheberrecht

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